Vorläufiger Zeitplan von der Beantragung bis zur Bewilligung und Abrechnung:
Bis 28. März 2021 → Einreichen der Anträge von den Trägern
April 2021 → Prüfung der Förderberechtigung durch die Zentralstelle
Mai 2021 → Prüfung von BVA/BMFSFJ und Bewilligung
Mai/Juni 2021 → Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse an die Träger
bis 31. August 2021 → Einreichen der Verwendungsnachweise von den Trägern
bis Dez. 2021 → Prüfung der Verwendungsnachweise von der Zentralstelle
Zuschüsse können erst ausgezahlt werden, wenn die Anträge gestellt, geprüft und bewilligt sind.
Als zuständige Zentralstelle beraten wir die Antragssteller aus dem Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit in allen Phasen der Förderung. Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen aus der Förderabteilung zur Verfügung.