Vorläufiger Zeitplan von der Beantragung bis zur Bewilligung und Abrechnung:
Bis 26. September 2021 → Einreichen der Anträge von den Trägern
September/Oktober 2021 → Prüfung der Förderberechtigung durch die Zentralstelle
Oktober/November 2021 → Prüfung von BVA/BMFSFJ und Bewilligung
November 2021 → Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse an die Träger
ab Januar 2022 → Einreichen der Verwendungsnachweise von den Trägern
Leider kann keine Abschlagszahlung erfolgen. Zuschüsse können erst ausgezahlt werden, wenn die Anträge gestellt, geprüft und bewilligt sind.
Als zuständige Zentralstelle beraten wir die Antragssteller aus dem Bereich der katholischen Jugendverbandsarbeit in allen Phasen der Förderung. Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen aus der Förderabteilung zur Verfügung.